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BGH, 15.01.1993 - V ZR 2/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeugenbeweis - Erneute Vernehmung - Berufungsverfahren - Vernehmungsniederschrift
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 893
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1991 - XI ZR 76/90
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 15.01.1993 - V ZR 2/92
Die erneute Vernehmung eines Zeugen kann aber gem. § 398 I ZPO nicht nur in diesem Fall geboten sein, sondern auch dann, wenn das BerGer. einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Stelle in der Vernehmungsniederschrift, zu der das erstinstanzliche Gericht nicht Stellung genommen hat, eine vom Wortsinn abweichende, die Entscheidung aber tragende Auslegung geben will (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 829 = LM § 398 ZPO Nr. 27 = BGHRZPOO § 398 I - Ermessen 10 m. w. Nachw.).
- BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93
Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch …
Eine erneute Vernehmung ist geboten, wenn das Berufungsgericht einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Stelle in der Vernehmungsniederschrift, zu der das erstinstanzliche Gericht nicht Stellung genommen hat, eine vom Wortsinn abweichende, die Entscheidung aber tragende Auslegung geben will (BGH, Urt. v. 15.01.1993 - V ZR 2/92, NJW-RR 1993, 893 m.w.N.), oder wenn das Berufungsgericht - wie hier - eine protokollierte Aussage anders verstehen oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will als der Richter der Vorinstanz (…BGH, Urt. v. 15.06.1994 - VIII ZR 212/93; v. 24.11.1992 - XI ZR 86/92, NJW 1993, 668, 669). - BGH, 15.06.1994 - VIII ZR 212/93
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Die erneute Vernehmung des Zeugen in der Berufungsinstanz war unter diesen Umständen geboten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 - XI ZR 76/90 = NJW-RR 1991, 829 unter II 1; Urteil vom 12. November 1991 - VI ZR 369/90 = NJW 1992, 741 unter II 2 b bb (a); Urteil vom 24. November 1992 - XI ZR 86/92 = NJW 1993, 668 unter III 4; Urteil vom 15. Januar 1993 - V ZR 2/92 = NJW-RR 1993, 893 unter II 2 d). - OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 212/93
Vergütung bei Nachbarschaftshilfe am Bau
Denn zum einen legt der Senat den Bekundungen der Zeugin nicht eine von deren Wortsinn abweichende Auslegung bei (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 893).